Do’s und Don’ts im Supermarkt

Darf man im Supermarkt eigentlich die Lebensmittel anfassen? Und muss ich für etwas bezahlen, das mir versehentlich runterfällt? Wir haben es für euch herausgefunden!

Butterkekse

Einkaufswagen-Kollision
Man nimmt die Kurve zu eng – und reißt mit seinem Einkaufswagen ein paar Eierkartons zu Boden. Schnell flüchten? Das ist nicht nur aus Anstandsgründen keine gute Idee, denn man ist dazu verpflichtet, den Schaden zu melden. In den meisten Fällen hat man als Kunde übrigens nichts zu befürchten: Kaum ein Supermarkt stellt Schadensersatzansprüche an seine Kunden – vor allem nicht bei geringen Summen. Lässt man den 100 Euro teuren Champagner fallen, könnte das allerdings anders aussehen …

Heimweg
Der Einkaufswagen ist voll, und man ist ohne Auto unterwegs – da kann man die Einkäufe doch eigentlich bequem mit dem Einkaufswagen nach Hause transportieren, oder? Auch wenn es verführerisch klingt, sollte man den Einkaufswagen vor Ort lassen. Denn schiebt man ihn vom Grundstück des Supermarktgeländes, gilt dies als Diebstahl. Für Einkaufskörbe gilt natürlich das Gleiche. Um Kunden abzuschrecken, genau das zu tun, liest man auf Einkaufskörben auch immer häufiger den Satz „Geklaut bei …“

BroetchenAnfassen verboten
Vor dem Obst- oder Gemüseregal möchte man natürlich keinen Fehlkauf tätigen – und fasst die Avocado deswegen an, um zu gucken, wie reif sie ist oder ob sie schlechte Stellen hat. Aber ist das eigentlich erlaubt? Die Antwort lautet: Ja – zumindest was Obst und Gemüse angeht. Andere unverpackte Lebensmittel wie Backwaren sollte man dagegen nicht anfassen. Macht man dies trotzdem, verpflichtet man sich zum Kauf.

Offene Verpackung
Wenn Kinder etwas trinken oder essen wollen, wollen sie es meist sofort – und machen sich lautstark bemerkbar, wenn sie es nicht bekommen. Viele Eltern öffnen die Saft- oder Milchflasche deshalb schon vor dem Kauf, damit die Kinder Ruhe geben. Aber ist das legal? Die Antwort lautet: Nein. Bis zur Kasse gehören alle Produkte dem Supermarkt. Öffnet man sie vorher, macht man sich also des Diebstahls schuldig. Allerdings reagieren die meisten Supermärkte kulant: Legt man die angebrochene oder leere Flasche an der Kasse auf das Band, gibt es selten Ärger.

Pfandflaschen
Man möchte sein Leergut wegbringen, aber die Flaschen sind so zerknüllt, dass sie der Automat nicht annehmen will? In diesem Fall sollte man einfach einen Kassierer aufsuchen. Denn solange das Etikett und der Strichcode lesbar sind, hat man Anrecht auf sein Pfandgeld. PS: Pfandzettel können auch noch bis zu drei Jahre später eingelöst werden!

TraubenNasch-Verbot
Die Trauben sehen gut aus, aber ob sie auch süß sind? Mit einer kleinen Kostprobe ließe sich das leicht überprüfen – ist aber verboten. Denn rechtlich gesehen ist dies Diebstahl. Allerdings sind die meisten Supermärkte in diesem Punkt entgegenkommend und stellen dem Kunden keine Rechnung.

Weinerei
Man öffnet zu Hause genüsslich die eben gekaufte Flasche Wein – und dann das: Der Wein korkt oder ist verdorben! Auch wenn normalerweise kein Umtauschrecht besteht, muss der Supermarkt Waren zurücknehmen, die abgelaufen, verdorben oder beschädigt sind. Einen korkenden Wein muss der Supermarkt in diesem Fall also zurücknehmen. Aber wie auch bei anderen Dingen funktioniert dies nur mit dem passenden Kassenzettel.

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